TheLawyer.sh
Tilbage

Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien

jurisdiction.DEdocType.BEKANNTMACHUNG1909

Argentinien

(XXXX)

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Argentinien deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden. Der Reichskanzler

Metadata

Type
docType.BEKANNTMACHUNG
År
1909
Ikrafttrædelsesdato
13. marts 1909
Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Argentinien | TheLawyer.sh