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Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in auswärtigen Staaten
jurisdiction.DEdocType.BEKANNTMACHUNG1894
auswärtigen Staaten
(XXXX)
Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in den nachstehend verzeichneten Staaten: Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, Schweden und Norwegen, Schweiz, Serbien, Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden. Der Reichskanzler
Metadata
- Type
- docType.BEKANNTMACHUNG
- År
- 1894
- Ikrafttrædelsesdato
- 22. september 1894