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Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Mexiko

jurisdiction.DEdocType.BEKANNTMACHUNG1899

Mexiko

(XXXX)

Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Mexiko deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden. Der Reichskanzler

Metadata

Type
docType.BEKANNTMACHUNG
År
1899
Ikrafttrædelsesdato
16. maj 1899