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Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ägypten

jurisdiction.DEdocType.BEKANNTMACHUNG1926

(XXXX)

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 437) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Ägypten deutsche Warenbezeichnungen in demselben Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen sind. Der Reichsminister der Justiz

Metadata

Type
docType.BEKANNTMACHUNG
År
1926
Ikrafttrædelsesdato
14. december 1926