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Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Chile

jurisdiction.DEdocType.BEKANNTMACHUNG1931

(XXXX)

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445, 1925 II S. 115, 1926 II S. 181) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Chile deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden. Der Reichsminister der Justiz

Metadata

Type
docType.BEKANNTMACHUNG
År
1931
Ikrafttrædelsesdato
17. november 1931